Das Bundeskriminalamt und die FMA warnen derzeit vor einer neuen Form der Geldwäscherei: Professionelle Geldwäscher versuchen Jobsuchende im Internet und meist mittels Spam-Emails mit dem Versprechen guter Verdienstmöglichkeiten als Finanzagent anzuwerben, um über deren Bankkonto Gelder aus krimineller Herkunft zu transferieren und so zu waschen.
Den Finanzagenten wird eine gute Entlohnung sowie die Entrichtung der Sozialabgaben und der anfallenden Steuern durch den „Arbeitgeber“ versprochen. Der Finanzagent muss als „Junior-Trader“ in Krypto-Currencies auf seinem Konto eingelangte Gelder abzüglich ihrer Provision in verschiedene Kryptowährungen wechseln oder sie direkt weitertransferieren. In Wirklichkeit stammen die zu transferierenden Geldbeträge aus Straftaten wie Drogenhandel, Betrug, Steuervergehen, etc.
Damit macht sich aber auch der angeworbene Finanzagent strafbar, es drohen hohe Freiheits- oder Geldstrafen!
Zudem verwenden die Täter die vom Finanzagenten mitgesendeten Legitimationsdokumente wie Personalausweis, Meldezettel etc., ohne deren Wissen bzw. explizite Einverständniserklärung, für die Eröffnung weiterer krimineller Konten, welche der weiteren Geldwäsche dienen.
Seit einigen Monaten versuchen professionelle Geldwäscher ihr Finanzagenten-Netzwerk zu vergrößern, indem sie im Internet und meist mittels Spam-Emails Personen mit dem Versprechen guter Verdienstmöglichkeiten anwerben. Der Finanzagent muss als „Junior-Trader“ in Krypto-Currencies auf seinem Konto eingelangte Gelder abzüglich ihrer Provision (ca. 5 %) in verschiedene Kryptowährungen, meist Bitcoins, wechseln oder sie direkt weitertransferieren. Solche Finanzagenten werden im Geldwäscher-Jargon auch „money mule“, also Geldtransportesel, genannt. Die Erklärungsversuche der Täter über die Herkunft dieser Gelder variieren und werden laufend an aktuelle Geschehnisse angepasst. In Wirklichkeit stammen die zu transferierenden Beträge aus Straftaten (Drogenhandel, Betrug, Steuervergehen, etc.). Aufgrund der starken Zunahme dieses Phänomens rufen das Bundeskriminalamt und die Finanzmarktaufsicht dazu auf, nicht auf derartige Angebote einzugehen! Finanzagenten machen sich durch ihre Tätigkeit strafbar: Sie können wegen Geldwäscherei mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe oder wegen finanzmarktrechtlicher Verwaltungsübertretung mit bis zu 60 000 Euro bestraft werden! Don’t be a (money) mule! Werden Sie kein Finanzagent!