Der Onlineshop Turbado muss nach einem Gerichtsurteil (endlich) darauf hinweisen, dass er seine angebotenen Geräte einfach nur vermietet.
Kunden wurden im Web-Store der slowakischen Firma Turbado bis zum Schluß im Glauben gelassen, sie würden das Produkt tatsächlich so unglaublich günstig erwerben.
"Turbado hatte es offensichtlich darauf angelegt, Kunden über den Vertragscharakter zu täuschen", sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim VZBV. "Statt ein Smartphone günstig zu kaufen, schlossen die Verbraucherinnen und Verbraucher unbemerkt einen teuren Mietvertrag ab. Es ist gut, dass das Landgericht Berlin dieser Vertragsfalle einen Riegel vorschiebt und Verbraucher vor dieser Abzock-Masche schützt."
