Die „Blacklist“ bietet nunmehr eine weitere Hilfestellung für die Beurteilung, ob eine DSFA durchzuführen ist.
Aktuelles: Die „Blacklist“ für Datenschutz-Folgenabschätzungen ist da! 06 Dezember 2018 Datenverarbeitung und Risiko – ein untrennbares Paar: Birgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Risiko für betroffene Personen muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt werden. Durch die „Blacklist“ wird die Pflicht zur DSFA konkretisiert.
